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Race Center AGB
Trainieren Sie im Race Center Benni Raich wie die Weltelite!
Die www.race-center.at ist die Internetpräsentation vom Race Center Benni Raich.
Informationspflichten nach § 5 Abs.1 ECG: Firmenname: Race Center Benni Raich
Ansprechperson: Florian Raich

Adresse:
Straße: Oberleins 9
PLZ Ort: A-6471 Arzl
UID Nummer: ATU65874609
Telefon: +43 664 457 57 20
Telefax: +43 (0)5412 61571 E-Mail: info@race-center.at
Homepage: www.race-center.at
Homepagegestaltung, Programmierung: WerbegrafikDesign Götsch
Texte und Bilder der Homepage: Archiv Race Center
Bilder von Benjamin Raich: Alle Bilder von Benjamin Raich wurden freundlicherweise von Atomic zur Verfügung gestellt

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BENNI RAICH RACE CENTER
1. Grundlage aller mit dem Benni Raich Race Center (in der Folge „Veranstalter“), Oberleins 9, 6471 Arzl im Pitztal, abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor. Mit der Anmeldung zu einem Race Center Camp stimmt die Teilnehmerin/der Teilnehmer bzw. die gesetzlichen Vertreter zu, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollinhaltlich verstanden zu haben und gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Während der Teilnahme an den Race Center Camps gelten die aktuellen Campregeln, welche unter LINK abrufbar sind. Bei Zuwiderhandeln gegen die Campregeln kann der Ausschluss aus dem Camp erfolgen. In einem solchen Fall erfolgt keine Refundierung der Trainings-, Lift- oder Hotelkosten. Bei minderjährigen Teilnehmerinnen/Teilnehmern werden zudem die gesetzlichen Vertreter informiert, welche die umgehende Abholung der Teilnehmerin/des Teilnehmers auf ihre Kosten zu veranlassen haben.

3. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich weiters, während der Campteilnahme die einschlägigen Verhaltensregeln im Skisport (insbesondere die FIS-Regeln) einzuhalten.

4. Es wird darauf hingewiesen, dass im Camp Risiken durch das Skitraining und andere im Rahmen des Campprogramms ausgeübte Tätigkeiten gegeben sind, welche auch durch größtmögliche Sorgfalt des Veranstalters nicht verhindert werden können, wobei der Veranstalter nur für grobe Fahrlässigkeit haftet. Die Teilnahme an den Race Center Camps erfolgt sohin auf eigenes Risiko.

5. Zur Abdeckung der mit dem Skisport und den sonst im Rahmen des Campprogramms ausgeübten Tätigkeiten allgemein verbundenen Risiken und Gefahren ist von der Teilnehmerin/vom Teilnehmer eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und dgl). Die Teilnehmerin/der Teilnehmer bestätigt bzw. die gesetzlichen Vertreter bestätigen für die Dauer des Campaufenthaltes eine gültige Versicherung im vorstehenden Sinne abgeschlossen zu haben. Des Weiteren wird mit der Anmeldung bestätigt, dass die Teilnehmerin/der Teilnehmer körperlich und sportlich gesund und voll belastbar ist.

6. Race Center Camps werden durch den Veranstalter langfristig geplant. Daher kann es notwendig sein, Änderungen (Programm, Trainingsdisziplin, Trainingsgebiet, Campunterkünfte, etc.) vorzunehmen. Eine Änderung des Programms berechtigt die Teilnehmerin/den Teilnehmer weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag.

7. Ein Anspruch auf Betreuung durch eine bestimmte Trainerin/einen bestimmten Trainer besteht nicht. Der Veranstalter ist bemüht, bei Ausfall einer Trainerin/eines Trainers immer eine Ersatztrainerin/einen Ersatztrainer zu stellen. Ein Wechsel der Trainerin/des Trainers berechtigt die Teilnehmerin/den Teilnehmer weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag. Der Veranstalter haftet nicht für das Nichterreichen eines bestimmten Trainings- und Unterrichtserfolges.

8. Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer ist bekannt, dass während des Campaufenthaltes für schulische Zwecke sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen angefertigt werden. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erteilt bzw. die gesetzlichen Vertreter erteilen bereits an dieser Stelle ihre/seine Zustimmung, dass diese gegebenenfalls für Werbezwecke des Veranstalters (Veröffentlichung auf der Homepage des Veranstalters, Facebook, etc.) unentgeltlich verwendet werden dürfen.

9. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die in das Camp mitgebracht werden. Die Kosten für Schäden am Eigentum der Campunterkünfte oder von im Eigentum des Veranstalters stehenden Sachen, die nachweislich auf das Verhalten einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers zurückzuführen sind, sind von der Teilnehmerin/vom Teilnehmer bzw. von den gesetzlichen Vertretern verschuldensunabhängig zu tragen. Für Schäden durch Dritte wird nicht gehaftet.

10. Bei Stornierung einer Anmeldung zu einem Race Center Camp erfolgt eine Refundierung der Trainings-, Lift- oder Hotelkosten mittels Gutschrift.

11. Der Veranstalter kann in insbesondere in folgenden Fällen ein Camp vor geplantem Beginn absagen bzw. ein Camps frühzeitig beenden: • bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: Ein Camp findet nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Bei einer ungenügenden Anzahl an Anmeldungen kann der Veranstalter das Camp bis längstens zehn Tage vor Beginn absagen; • bei außergewöhnlichen Umständen: Wenn die Durchführung eines Camps infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist oder wenn das Training aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Veranstalters liegen (schlechtes Wetter, Wind, aus Witterungsgründen geschlossene Liftanlagen, etc.) entfällt, kann der Veranstalter ein Camp ohne an eine Frist gebunden zu sein absagen bwz. frühzeitig beenden. In diesen Fällen erfolgt eine Refundierung der Trainings-, Lift- oder Hotelkosten mittels Gutschrift. Darüber hinausgehende Ansprüche jeglicher Art (Reise- und/oder Übernachtungskosten, sonstigen (Mehr)Kosten sowie für Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle, etc.)sind ausgeschlossen.

12. Für allfällige Streitigkeiten wird ausschließlich die Anwendung österreichischen Rechtes, mit Ausnahme jener Verweisungsnormen, die zur Anwendung von ausländischem Recht führen, und die Zuständigkeit des Gerichtes in Innsbruck, Österreich, vereinbart.